Gemeinde Pilsbach
Für den Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden ist bei der Gemeinde um eine Baubewilligung anzusuchen. Es ist nicht von Bedeutung, ob eine Grundfeste betoniert wird. Auch die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden erfordert eine Baubewilligung (Beispiel: Aus einem Wirtschaftsgebäude wird ein Wohngebäude). Die Bauverhandlung entfällt, wenn die Nachbarn durch ihre Unterschrift auf dem bewilligungsfähigen Bauplan erklären, keine Einwendungen zu erheben.
In bestimmten Fällen ist eine Bauanzeige mit Plan und Beschreibung zulässig. Wenn kein Untersagungsbescheid ausgestellt wird, kann gebaut werden. Wo die Grundgrenze entlang einer Straße verläuft, ist jedenfalls auch die Zustimmung des Straßenerhalters einzuholen.
Folientunnels ohne Feuerungsanlagen
18.05.2010