Hauptinhalt: Kurztaste 1
Hauptnavigation: Kurztaste 2
Metanavigation: Kurztaste 3
Suche: Kurztaste 4
Gemeinde
Pilsbach
Bürgerservice
Aktuelles
Abfallkalender
Müllinfoservice
Amtliche Termine
Amtstafel
Gemeindefinanzen
Rechnungsabschluss
Mittelfristiger Finanzplan
Voranschlag
Eröffnungsbilanz
Gemeindenachrichten
Neuigkeiten
News Plattform
Dienstleistungen
BAV Vöcklabruck
Förderungen
Formulare
Sozialberatungsstelle Attnang-Puchheim
TKV Oberösterreich GmbH
Informationen
Baurechtsinformation
Baurechtliche Vorschriften
Heizungsanlage-Vorschriften
Biomüllabfuhr
Gebühren
Gelber Sack
Hausmüllabfuhr
Hundehaltung
Kindergarten
Papiertonne
Verordnungen
Zivilschutz
Gemeindeamt
Das Amt
Anfrage
Kontakt und Amtszeiten
Organsiation
Allgemeine Verwaltung
Amtsleiter
Bauhof
Reinigungskraft
Politik
Gemeindeführung
Bürgermeister
Vizebürgermeister
Gremien
Ausschüsse
Gemeinderat
Gemeindevorstand
Informationen
Details zu Wahlen
Wahlergebnisse
Unser Pilsbach
Der Ort
Digitaler Ortsplan
Direktvermarkter aus Pilsbach
Freilichtgalerie - Pilsbach
Gesunde Gemeinde
Pfarre
Wetter
Wirtshaus zum Radlbock
Freizeit
Rad- und Wanderrouten
Veranstaltungen
Meine Seite
Vereine
Wissenswertes
Bürgermeistergalerie
Gemeindewappen Historik
statistische Daten
Zahlen und Fakten
Gemeinde Pilsbach
Gemeinde Pilsbach
Gemeinde Pilsbach
Gemeinde Pilsbach
Gemeinde Pilsbach
Bürgerservice
Aktuelles
Dienstleistungen
Informationen
Baurechtsinformation
Biomüllabfuhr
Gebühren
Gelber Sack
Hausmüllabfuhr
Hundehaltung
Kindergarten
Papiertonne
Verordnungen
Zivilschutz
Startseite
Bürgerservice
Informationen
Gebühren
Grundsteuer
Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz. Zum Grundvermögen gehört der Grund und Boden einschließlich der Gebäude.
Steuergegenstände sind:
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A - Hebesatz 500 v.H.)
die Grundstücke (Grundsteuer B - Hebesatz 500 v. H.)
Steuerschuldner ist grundsätzlich der Eigentümer des Grundstückes. Für die Grundsteuer samt Nebengebühren haftet auf dem Steuergegenstand ein gesetzliches Pfandrecht (dingliche Haftung).
Entrichtung der Grundsteuer, Fälligkeit:
Die Grundsteuer wird am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig.
Ausnahmen:
Wenn die Grundsteuerschuld € 75,-- nicht übersteigt, wird die gesamte Grundsteuer am 15. Mai fällig.