Gemeinde Pilsbach
Gemäß § 11 Abs. 1 des Oö. Hundehaltegesetz 2002 wird die Hundeabgabe vom Gemeinderat festgesetzt. Die Gebühr beträgt laut Gemeinderatsbeschluss € 20,00 je Hund. Für die Hundemarke ist eine Gebühr von € 4,00 zu entrichten.
Abgabenschuldner ist der Hundehalter. Die Hundeabgabe ist erstmals innerhalb von zwei Wochen ab Anmeldung und in der Folge dann jährlich bis zum 31. März zu bezahlen. Die Abgabe ist eine Jahresgebühr, auch wenn der Hund nicht das ganze Jahr gehalten wird.
Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,-- bestehen. Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.