Gemeinde Pilsbach
Die Kanalbenützungesgebühr beträgt pro Kubikmeter die mit einem amtlich geeichten Wasserzähler registrierte Wassermenge, welche aus der für das betreffende Objekt bestehenden privaten Wasserversorgungsanlage gefördert wird
Ist ein Wasserzähler nicht vorhanden, so wird dafür pro Person 40 m³ im Jahr Belastungseinheit berechnet. Die jährliche Gebühr beträgt daher für jede Person die den Wohnsitz in einem Gebäude hat, welches an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist
Ein wechseln im der Abrechnungsart ist nur jährlich möglich und muss bis spätestens 30. November des jeweiligen Jahres beim Gemeindeamt Pilsbach schriftlich beantragt werden.
Kanalgebührenordnung vom 10.12.2020