Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt4,11 € pro m³ Wasserverbrauch
inkl. MWSt4,521 € pro m³ Wasserverbrauch

Variante I

Die Kanalbenützungesgebühr beträgt pro Kubikmeter die mit einem amtlich geeichten Wasserzähler registrierte Wassermenge, welche aus der für das betreffende Objekt bestehenden privaten Wasserversorgungsanlage gefördert wird

ab 01.01.2023    inkl. Mwst 4,521

Variante II

Ist ein Wasserzähler nicht vorhanden, so wird dafür pro Person 40 m³ im Jahr Belastungseinheit berechnet. Die jährliche Gebühr beträgt daher für jede Person die den Wohnsitz in einem Gebäude hat, welches an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist

ab 01.01.2023      inkl. Mwst 180,84

Ein wechseln im der Abrechnungsart ist nur jährlich möglich und muss bis spätestens 30. November des jeweiligen Jahres beim Gemeindeamt Pilsbach schriftlich beantragt werden.

Kanalgebührenordnung vom 10.12.2020