Schulbeihilfe 9. Pflichtschuljahr

Die Gemeinde Pilsbach leistet eine Schul- bzw. Internatsbeihilfe  für das
9. Schuljahr wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Ordentlicher Wohnsitz in der Gemeinde Pilsbach

  • Nachweis der Kosten bei einer Privatschule bzw. eines Internates

  • Nachweis der Familienbeihilfe bei Kinderstaffelung

  • Vorliegen eines Ansuchens

Staffelung:

€   300,--    bei 1 Kind

€   400,00   bei 2 Kinder

€   500,00   bei 3 Kinder