Tierzuchtförderung

Für jede Erstbesamung oder -belegung eines Rindes wird eine Förderung in Höhe von  € 5,81 gewährt.              

Vom Abgabetermin für die Beleg- bzw. Besamungsscheine werden die Landwirte mittels Brief verständigt. Die Belege sind bis zum festgelegten Termin dem Gemeindeamt vorzulegen. 

Für die Haltung von Mutterschafen beträgt die Förderung € 2,18 pro Schaf und Jahr.

Bei Ankauf eines Zuchtebers der Körklasse II beträgt die Förderung 13% der Ankaufssumme.